Obligation Hypo Vorarlberger Bank AG 2.75% ( AT0000A0ZCU1 ) en EUR

Société émettrice Hypo Vorarlberger Bank AG
Prix sur le marché refresh price now   100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT0000A0ZCU1 ( en EUR )
Coupon 2.75% par an ( paiement annuel )
Echéance 29/11/2033



Prospectus brochure de l'obligation Hypo Vorarlberg Bank AG AT0000A0ZCU1 en EUR 2.75%, échéance 29/11/2033


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Prochain Coupon 30/11/2025 ( Dans 205 jours )
Description détaillée Hypo Vorarlberg Bank AG est une banque autrichienne spécialisée dans le financement immobilier et les services bancaires aux entreprises et aux particuliers, principalement dans la région du Vorarlberg.

L'Obligation émise par Hypo Vorarlberger Bank AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT0000A0ZCU1, paye un coupon de 2.75% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 29/11/2033







Endgültige Bedingungen vom 30. Jänner 2013
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Emission von
EUR 3.000.000
2,75 % Öffentlicher Pfandbrief 2013-2033
ISIN: AT0000A0ZCU1
(die "Schuldverschreibungen")
emittiert am 13. Februar 2013 unter dem
Angebotsprogramm für Strukturierte Schuldverschreibungen
Ein gemäß dem Kapitalmarktgesetz gebilligter Prospekt vom 15.06.2012 samt Nachtrag vom
16.08.2012 wurde veröffentlicht und ist bei der Emittentin erhältlich. Dieses Dokument stellt die
Endgültigen Bedingungen dar und bezieht sich auf die Emission der hierin beschriebenen
Schuldverschreibungen (welcher Begriff fix verzinste, variabel verzinste Schuldverschreibungen,
Pfandbriefe, Aktienanleihen (Cash-or-Share-Schuldverschreibungen) und Schuldverschreibungen
mit basiswertabhängiger Verzinsung umfasst). Die hierin verwendeten Begriffe haben die für sie in
den im Prospekt vom 15.06.2012 (und dem Nachtrag vom 16.08.2012 zum Prospekt), der einen
Basisprospekt gemäß der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG, die "Prospektrichtlinie")
darstellt (der "Prospekt") enthaltenen Bedingungen der jeweiligen Schuldverschreibungen (die
"Bedingungen") festgelegte Bedeutung. Dieses Dokument enthält gemäß Artikel 5 Abs 4 der
Prospektrichtlinie die Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen und ist nur mit dem
Prospekt gemeinsam zu lesen. Vollständige Informationen in Bezug auf die Emittentin und das
Angebot sind nur in der Gesamtheit dieses Dokuments (das "Dokument "oder die "Endgültigen
Bedingungen"), und dem Prospekt enthalten. Der Prospekt und etwaige Nachträge hierzu sind
bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz
kostenlos erhältlich und können dort auf der Website unter www.hypovbg.at - ,,Hypo
Börsenplattform" eingesehen werden.
Die im Prospekt festgelegten Bedingungen werden gemäß den Bestimmungen dieses
Dokumentes angepasst, ergänzt, und verändert. Im Fall einer Abweichung von den Bedingungen
gehen die Bestimmungen der Endgültigen Bedingungen vor. Die entsprechend angepassten,
ergänzten und geänderten Bedingungen und die entsprechenden Bestimmungen der Endgültigen
Bedingungen stellen zusammen die Bedingungen dar, die auf diese Emission von
Schuldverschreibungen anwendbar sind.
1


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.
Art der Schuldverschreibung:
Kommunalpfandbrief
2.
ISIN, WKN:
AT0000A0ZCU1
3.
(i) Nummer der Serie:
12
(ii) Nummer der Tranche:
1
4.
Nennbetrag:
EUR 100.000
5.
Gesamtnennbetrag:
EUR 3.000.000
6.
Festgelegte Währung:
EUR
7.
Verbriefung der Schuldverschreibungen:
Sammelurkunde, Inhaberpapiere
8.
Emissionspreis:
100 % des Nennbetrages
- Ausgabeaufschlag:
Nicht anwendbar
9.
Mindestzeichnungsbetrag:
Nicht anwendbar
10.
Höchstzeichnungsbetrag:
Nicht anwendbar
11.
Begebungstag:
13.02.2013
12.
Daueremission:
Nicht anwendbar
13.
Verzinsungsbeginn:
13.02.2013
14.
Fälligkeitstag:
30.11.2033
15.
Zinsmodalität:
Fixverzinslich
16.
Zinstagequotient:
Actual/Actual (ICMA)
17.
Rückzahlungsmodalität:
Rückzahlung zum Nennbetrag
18.
Gläubigerkündigungsrechte/ Kündigungsrechte
Nicht anwendbar
der Anleiheschuldnerin:
2


BESTIMMUNGEN ZUR VERZINSUNG
19.
Festzinsmodalitäten:
Anwendbar
- Zinssatz (Zinssätze):
2,75 % per annum
zahlbar jährlich nachträglich
- Festzinsbetrag (-beträge):
Nicht anwendbar
- Sonstige Bestimmungen zur Zinsberechnung:
Nicht anwendbar
20.
Modalitäten bei variabler Verzinsung:
Nicht anwendbar
21.
Modalitäten bei basiswertabhängiger Verzinsung:
Nicht anwendbar
22.
Allgemeine Regelungen betreffend die Verzinsung
und Definitionen:
Maximal- und/oder Mindestzinssatz:
Nicht anwendbar
Festgelegte Zinsperiode(n):
Als Zinsperiode gilt jeweils der
Zeitraum vom Verzinsungsbeginn
(einschließlich) bis zum ersten
Festgelegten Zinszahlungstag
(ausschließlich) und anschließend
von jedem Festgelegten
Zinszahlungstag (einschließlich) bis
zum unmittelbar folgenden
Festgelegten Zinszahlungstag
(ausschließlich).
Die Zinsperioden werden nicht
angepasst.
Festgelegte Zinszahlungstage:
Jährlich, jeweils am 30.11. eines
jeden Jahres, erstmals am
30.11.2013 (,,Erster Festgelegter
Zinszahlungstag")
(iv) Geschäftstagekonvention:
Folgender-Geschäftstag-
Konvention
(v) Maßgebliches Finanzzentrum (-zentren):
TARGET
3


(vi) Art und Weise der Bestimmung der
Nicht anwendbar
Zinsberechnungsbasis:
(vii) Berechnungsstelle (falls nicht die in den
Nicht anwendbar
Emissionsbedingungen genannte Stelle):
(viii) Bildschirmfeststellung:
Nicht anwendbar
(ix) ISDA-Feststellung:
Nicht anwendbar
(x) Zusatzvereinbarungen, Regelungen
Nicht anwendbar
betreffend Rundungen, Stückelung und andere
Einzelheiten zur Berechnung von Zinsen, sofern
abweichend von den Emissionsbedingungen:
Emissionsrendite:
2,7496 % p.a.
Die Emissionsrendite ist
am Tag der Begebung
auf der Basis des
Ausgabepreises
berechnet und ist keine
Indikation für eine
Rendite in der Zukunft.
Berechnungsmethode der Emissionsrendite:
ICMA Methode
Sonstige Verzinsungsmodalitäten:
Nicht anwendbar
RÜCKZAHLUNGSMODALITÄTEN
23.
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der
Nicht anwendbar
Anleiheschuldnerin:
24. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der
Nicht anwendbar
Anleihegläubiger
25. Vorzeitige Rückzahlung bei Vorliegen von:
Nicht anwendbar
26. Rückzahlungsbetrag:
Nennbetrag
27. Maßgebliche Börse / Feststellungsstelle:
Nicht anwendbar
28.
Maßgebliche Optionenbörse:
Nicht anwendbar
29.
Vorzeitige(r) Rückzahlungsbetrag (-beträge) bei
Nennbetrag
Kündigungen oder Steuerkündigungen und
Methode zu dessen (deren) Berechnung:
4


30.
Rückzahlungswährungen:
EUR
31.
Weitere Regelungen zur Berechnung des
Nicht anwendbar
Rückzahlungsbetrages, des
Wahlrückzahlungsbetrages, des vorzeitigen
Rückzahlungsbetrages, des Tilgungsbetrages,
zum Beobachtungszeitraum, Startwert und
allenfalls zum Verfahren zu dessen Feststellung,
Barriere, Feststellungstag, Höchst- und/oder
Mindestrückzahlungsbetrag, Mindestlaufzeit,
Mindestrestlaufzeit, Bezugsverhältnis,
Schlusskurs, Höchstrückzahlungsbetrag,
Marktstörungs- und Anpassungsereignisse
und/oder sonstige Details zur Rückzahlung:
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR AKTIENANLEIHEN (CASH-OR-SHARE-
SCHULDVERSCHREIBUNGEN)
32.
Aktienanleihe (Cash-or-Share-
Nicht anwendbar
Schuldverschreibung):
WEITERE ALLGEMEINE ANGABEN
33.
Konsolidierungsbestimmungen:
Nicht anwendbar
34.
Weitere Bestimmungen:
Nicht anwendbar
35.
Zusätzliche Information betreffend Besteuerung:
Nicht anwendbar
37.
(i) Verwahrstelle:
Oesterreichische Kontrollbank
Aktiengesellschaft, Am Hof 4, A-1010
Wien
(ii) Clearing System:
Oesterreichische Kontrollbank
Aktiengesellschaft, Am Hof 4, A-1010
Wien
38.
Lieferung:
Lieferung gegen Zahlung
39.
Weitere Zahlstelle(n) (soweit vorhanden):
Nicht anwendbar
40.
Art der Mitteilungen und Website für
www.hypovbg.at - ,,Hypo
Bekanntmachungen:
Börsenplattform"
41.
Steuerliche Behandlung:
Für allgemeine Steuerhinweise siehe
Prospekt vom 15.06.2012
5


- Kapitalertragsteuerpflicht:
Ja
42.
Bestimmungsland des öffentlichen Angebotes:
Nicht anwendbar
43.
Anwendbares Recht:
Österreichisches Recht
44.
Börseeinführung:
Die Emittentin behält sich vor, die
Notierung der Schuldverschreibungen
im Geregelten Freiverkehr an der
Wiener Börse zu beantragen.
45.
Andere endgültige Bedingungen:
Nicht anwendbar
ERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTVORLIEGEN WESENTLICHER NACHTEILIGER
VERÄNDERUNGEN
Es hat in Bezug auf die Finanzlage der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft oder der Hypo Vorarlberg-Gruppe seit 30. September 2012 keine wesentlichen
Änderungen gegeben, und keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in Bezug auf die
Finanzlage der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft oder der Hypo
Vorarlberg-Gruppe seit 31. Dezember 2011.
INFORMATIONEN NACH DER EMISSION
Die Emittentin wird nach Emission keine Informationen bezüglich der Basiswerte liefern,
ausgenommen wie in den Bedingungen und den Endgültigen Bedingungen bestimmt.
VERANTWORTLICHKEIT
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die Informationen, die diese Endgültigen
Bedingungen enthalten, welche gemeinsam mit dem Prospekt zu lesen sind.
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Durch:
Durch:
Patrick Schwarz
Mag. Katharina Gehrer
6